Als Sachverständige für Immobilienbewertungen umfasst mein Leistungsspektrum eine ganze Reihe von Gutachtenverfahren. Ich berate Sie gerne welches Gutachten am Besten zu Ihrem Bedarf passt
Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB, umgangssprachlich oft Marktwertes genannt, von Immobilien oder Grundstücken.
Ein Kurzbewertung für Immobilien bietet Ihnen in kompakter Form die Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie.
Es gibt vielerlei Gründe ein Gutachten für Immobilienbewertungen in Auftrag zu geben. Eine fundierte Beratung navigiert Sie zur richtigen Gutachtenform und erklärt Ihnen das Ergebnis.
Mietwertgutachten kommen in Betracht, bei Erhebung von marktgerechten Mieten, bei Mietstreitigkeiten oder dient der Begründung des Mieterhöhungsverlangen.
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